Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
Koordinierung und Überwachung der Inbetriebnahme, Funktionskontrolle sowie Schulung des Betriebspersonals
Verwaltung aller Dokumente während aller Projektphasen auf Basis von abgestimmten Dokumentenlisten
Beschaffung aller notwendigen Lieferungen und Leistungen im eigenen oder im Namen des Auftraggebers: